

Osteopathie
Osteopathie-Behandeln mit „denkenden Fingern“
 Ihr Ansatz ist einfach: Leben zeigt sich in  Form von Bewegung. Dort, wo Bewegung verhindert wird, macht sich Krankheit  breit. 
           Die Osteopathie, die vor mehr als 130 Jahren vom  amerikanischen Arzt Andrew Taylor Still (1828 – 1917) begründet wurde, kann  helfen,Bewegungseinschränkungen aufzuspüren und zu behandeln. 
           Osteopathie ist keine alternative Behandlungsform, sondern  das Erkennen und Behandeln funktioneller Zusammenhänge auf der Basis von  Anatomie und Physiologie.
           Unser Organismus besteht aus unzähligen Strukturen, die alle  miteinander direkt oder indirekt zusammenhängen. Den Zusammenhang stellen die  Faszien her, dünne Bindegewebshüllen, die jede Struktur umgeben und gemeinsam  eine große Körperfaszie bilden. 
           Dies erklärt, warum Ursachen an einer Stelle oft zu  Beschwerden in ganz anderen Körperregionen führen können. Funktionsstörungen  können immer den gesamten Organismus betreffen. Darum behandelt ein Therapeut   nie einzelne Beschwerden oder Krankheiten, sondern den Patienten in seiner  Gesamtheit.
           Die Osteopathie beschäftigt sich nicht mit der Behandlung  von Symptomen, sondern will die Ursachen von Beschwerden aufspüren und  behandeln. Probleme im Bewegungsapparat, im Nervensystem, im internistischen  und urologischen Bereich sowie im Bereich Kinderheilkunde sind häufig Gründe  für einen Besuch beim Osteopathen. 
           Allein mit seinen Händen versucht ein physiologisch und  anatomisch gut ausgebildeter Osteopath die Ursachen der Erkrankung zu erfühlen  und sie zu behandeln.
             Eine osteopathische Behandlung dauert durchschnittlich 30 - 60 Minuten; mit  ausführlicher Anamnese, Untersuchung und Behandlung liegen die Kosten zwischen  60 und 130 Euro 
           Osteopathie stellt in Deutschland keine geschützte  Berufsbezeichnung dar.  Achten Sie bei  der Wahl Ihres Therapeuten darauf, dass dieser eine 5-jährige osteopathische  Weiterbildung als Arzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeut in Voll- oder  Teilzeit absolviert hat. Nur so ist ein hoher Behandlungsstandard für eine für  den Patienten sichere Therapie gewährleistet.
           Seit dem 01.01.2012  übernehmen einige Gesetzliche Krankenkassen für Pflichtversicherte in gewissen  Teilen die Behandlung. Voraussetzung hierfür ist,sowohl eine formlose  ärztliche Bescheinigung als auch eine anerkannte berufliche Qualifikation des  behandelnden Osteopathen. 
